Unsere zertifizierten Mitarbeiter helfen Ihnen dabei potenzielle Gefahren im Betriebsablauf zu erkennen und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu entwickeln!

Laut dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet für die Sicherheit seiner Beschäftigten zu sorgen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen.

Hierunter fällt auch, die Beurteilung der Gefährdungen, die potenziell für die Beschäftigten im Rahmen Ihrer Arbeit durch Arbeitsmittel wie z.B. Krananlagen bestehen, zu analysieren und erkannte Gefährdungen zu beseitigen.

Die Gefährdungsanalyse ist demnach eine systematische Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten und erfolgt in schriftlicher Form.

Unsere zertifizierten Mitarbeiter stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite: bei Analyse und Erarbeitung von entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen.

Sprechen Sie uns einfach an!