Durch regelmäßige Wartungen Ihrer Anlagen verhindern Sie ungeplante und kostenintensive Stillstände!

Bei der DGUV Vorschrift 3 handelt es sich um eine vorgeschriebene Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die alle 4 Jahre durch geschulte Elektrofachkräfte durchgeführt werden muss.

Mit einem Team von Sachverständigen bieten wir Ihnen alle vorgeschriebenen Prüfungen aus einer Hand!

Unsere Prüfungen umfassen unter anderem:

  • Krananlagen und Hebezeuge – DGUV Vorschrift 52
  • Winden, Hub- und Zuggeräte – DGUV Vorschrift 54
  • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
    DGUV Regel 100-500 Kap. 2.08
  • kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – DGUV 208-022
  • Hebebühnen – DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10
  • Leitern und Tritte – DGUV Information 208-016
  • Ladebrücken und fahrbare Rampen – DGUV Regel 108-006
  • Lagereinrichtungen und -geräte – DGUV Regel 108-007
  • Geräte und Anlagen zur Regalbedienung – ZH1/36

Unser Prüfservice schließt die Wartung der Anlagen und die Ermittlung der Restlebensdauer für kraftbetriebene Hubwerke ein. Festgestellte Mängel werden in einem aussagefähigen Bericht umfassend dokumentiert und fachgerecht beseitigt. Fehlende Dokumentationen und Datenblätter werden komplettiert.